Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung: Pflicht, Fristen, Umsetzung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend – ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Betriebsgröße. Verankert ist sie in § 5 Arbeitsschutzgesetz, seit 2013 stehen die psychischen Belastungen dort ausdrücklich. Trotzdem ist sie in vielen Betrieben nicht vorhanden, veraltet oder unvollständig. Machen Sie den Selbstcheck und wissen Sie in zwei Minuten, wo Ihr Betrieb steht.
„Sofort ein Bußgeld"? Nein. Aber ein echtes Thema – ja.
Auf Social Media wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gern als brandneue Pflicht mit sofortiger Strafe verkauft. Beides stimmt so nicht. Hier die sachliche Einordnung.
Warum das Thema trotzdem relevant bleibt
- Nach einem Vorfall, einer Krankheitshäufung oder einer Beschwerde schaut die Aufsicht genau hier hin – dann läuft es unter Zeitdruck.
- Nach einem schweren Arbeitsunfall oder bei konkreten Pflichtverletzungen können die Arbeitsschutzorganisation und die Verantwortlichkeiten im Unternehmen geprüft werden – je nach Einzelfall mit ordnungswidrigkeiten- oder strafrechtlichen Folgen für verantwortliche Personen (§§ 13, 25, 26 ArbSchG; § 130 OWiG).
- Fehlbelastung schlägt sich in Fehlzeiten, Fluktuation und Fachkräftebindung nieder – lange bevor eine Behörde klingelt.
Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wirklich?
Viele Betriebe verfügen bereits über einzelne Unterlagen – doch nicht immer ist der gesamte Prozess vollständig dokumentiert. Sechs Fragen, rund zwei Minuten. Sie erhalten sofort eine erste Einordnung, anonym und ohne Angabe von Kontaktdaten.
Die Auswertung erfolgt direkt in Ihrem Browser; es werden keine Daten automatisch gespeichert oder übertragen. Erst wenn Sie auf „Ergebnis senden" klicken, übermitteln Sie uns Ihre Angaben per E-Mail. Der Selbstcheck gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnische Beratung.
Ergebnis unverbindlich einordnen lassen
Senden Sie mir Ihr Ergebnis – ich melde mich mit einer konkreten Einschätzung, was in Ihrem Betrieb fehlt und was die rechtssichere Umsetzung kostet. Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
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