Für Betriebe im Unternehmermodell

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – ohne laufende Betreuung

Sie nutzen das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 und benötigen fachkundige Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung? MaxiMind Consulting erstellt sie für Sie: branchenspezifisch, betriebsbezogen und mit Ihrem Logo – als klar abgegrenztes Projekt. Ob und in welchem Umfang externe Unterstützung erforderlich ist, richtet sich nach Ihrem konkreten Betreuungsbedarf und den Vorgaben Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Betrieb ohne Gefährdungsbeurteilung im Unternehmermodell
Mythos vs. Fakt

„Das kann ich später nachholen"? Nicht ganz.

Rund um das Unternehmermodell kursieren einige Verwechslungen – gerade mit der Regelbetreuung für Kleinbetriebe. Hier die saubere Trennung.

Was oft verwechselt wird
„Unternehmermodell ist dasselbe wie die Regelbetreuung für Kleinbetriebe."
„Die GBU reiche ich später nach, wenn Zeit ist."
„Ein Muster aus dem Internet reicht als Nachweis."
Was tatsächlich gilt
Das Unternehmermodell nach Anlage 3 ist eine alternative Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Ob Ihr Betrieb dieses Modell nutzen kann und welche Voraussetzungen dafür gelten, richtet sich nach der für Sie geltenden DGUV Vorschrift 2 und den Vorgaben Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Unabhängig vom gewählten Betreuungsmodell bleibt die Gefährdungsbeurteilung eine gesetzliche Arbeitgeberpflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Sie muss die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsbedingungen und Gefährdungen im Betrieb berücksichtigen und bei Bedarf aktualisiert werden.
Allgemeine Vorlagen können dabei eine Grundlage sein, ersetzen aber nicht die Beurteilung der konkreten betrieblichen Verhältnisse.

Warum das jetzt wichtig ist

  • Eine fehlende oder nicht mehr aktuelle Gefährdungsbeurteilung sollte nicht erst dann auffallen, wenn sich Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde ankündigen.
  • Neue Arbeitsmittel, veränderte Arbeitsverfahren, andere Räume oder neue Gefährdungen können eine Überprüfung und Fortschreibung erforderlich machen.
  • Eine betriebsbezogene Gefährdungsbeurteilung schafft eine belastbare Grundlage für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten und für nachvollziehbare Maßnahmen.
Auch wichtig

Psychische Belastungen gehören ebenfalls zur Gefährdungsbeurteilung

Neben physischen und technischen Gefährdungen müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. MaxiMind unterstützt Unternehmen bei der strukturierten Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung .

Ablauf

Wie die Zusammenarbeit läuft

1

Kurzcheck

Sie nennen mir Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherungsträger, Branche, Beschäftigtenzahl und Ihre derzeitige Betreuungsform. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung benötigen.

2

Vor-Ort-Termin

In der Regel innerhalb von zwei Wochen erfassen wir Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefährdungen bei Ihnen vor Ort.

3

Erstellung

Auf Grundlage der betrieblichen Aufnahme erstellen wir Ihre Gefährdungsbeurteilung und – soweit vereinbart und erforderlich – die dazugehörigen Betriebsanweisungen.

4

Übergabe

In der Regel innerhalb von drei Wochen nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie die vereinbarte Dokumentation in einem übersichtlichen, betriebsspezifischen Format.

5

Aktualisierung im Blick behalten

Als Arbeitgeber bleiben Sie für eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Ändern sich Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten oder Gefährdungen, kann eine Überprüfung erforderlich werden. Auf Wunsch unterstützt MaxiMind Sie auch später bei der Aktualisierung – als separater Auftrag oder Pflegepaket.

Wichtiger Hinweis

Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber. Das hier angebotene Leistungspaket umfasst die vereinbarte projektbezogene Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Eine laufende betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist damit nicht automatisch verbunden.

Häufige Fragen

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – kompakt beantwortet

Was kostet das?
Der Aufwand richtet sich insbesondere nach Betriebsgröße, Standortzahl, Tätigkeiten und Gefährdungsvielfalt. Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Sie erhalten anschließend ein transparentes, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Angebot.
Ersetzt das die laufende Betreuung?
Nein. Die projektbezogene Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Welche Betreuung für Ihren Betrieb erforderlich ist, richtet sich nach dem für Sie geltenden Betreuungsmodell und den Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers.
Wie lange dauert es?
Der Vor-Ort-Termin findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Auftragsbestätigung statt, die Übergabe innerhalb von drei Wochen danach.

Anliegen schildern

Wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten, schildern Sie Ihr Anliegen gerne im ersten Schritt kurz.

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