Orientierung

Welche Betreuung braucht mein Betrieb?

Der Betreuungsrechner zeigt Ihnen mit nur drei Angaben, welche Betreuungsform für Ihren Betrieb gilt – und wie hoch die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 voraussichtlich ausfällt.

Schritt 1 Berufsgenossenschaft

Der Träger entscheidet, welche Fassung der Vorschrift für Sie gilt. Sie steht auf Ihrem Beitragsbescheid.

Schritt 2 Betriebszweck

Maßgeblich ist das Kerngeschäft des Betriebs, nicht die Tätigkeit einzelner Abteilungen. Ab 21 gewichteten Beschäftigten wird die Angabe für die Einsatzzeit gebraucht.

Schritt 3 Beschäftigte
Saison- und Aushilfskräftewerden auf den Jahresdurchschnitt umgerechnet
Personen
Std./Woche
Monate

0 gewichtete Beschäftigte

Auszubildende und überlassene Beschäftigte zählen mit, tätige Inhaber, Heimarbeit und Werkvertragskräfte nicht.

Betreuungszeiten verstehen

FAQ zu Betreuungsrechner und Einsatzzeiten

„So viele Stunden? Wofür eigentlich?“

Diese Frage ist nachvollziehbar – besonders dann, wenn Arbeitsschutz bisher vor allem als Rechnung, Pflichttermin oder gelegentliche Begehung wahrgenommen wurde.

Entscheidend ist nicht nur, wie viele Betreuungsstunden vorgesehen sind, sondern was in dieser Zeit tatsächlich für Ihren Betrieb passiert. Gute Betreuung sollte Risiken reduzieren, konkrete Probleme lösen und Führungskräfte im Arbeitsschutz entlasten.

Wie werden die Betreuungszeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnet?

Bei der Regelbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 richtet sich die Grundbetreuung nach der Zahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe des Betriebs. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Einsatzzeit für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Der Betreuungsrechner ermittelt diese Grundbetreuung überschlägig anhand Ihrer Angaben zu Berufsgenossenschaft, Betriebszweck und Beschäftigtenzahl.

Ist die berechnete Grundbetreuung automatisch meine SiFa-Zeit?

Nein. Die Grundbetreuung ist eine gemeinsame Einsatzzeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Sie darf deshalb nicht einfach mit der Zahl der von Ihrer SiFa zu leistenden Stunden gleichgesetzt werden.

Was ist die betriebsspezifische Betreuung?

Zusätzlich zur Grundbetreuung kommt die betriebsspezifische Betreuung. Ihr Umfang ergibt sich aus den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen, Gefährdungen, Veränderungen und besonderen Anlässen und lässt sich deshalb nicht allein aus der Beschäftigtenzahl berechnen.

Was sollte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betreuungsstunden leisten?

Dazu können beispielsweise Begehungen, Unfallauswertungen, die Beratung bei Veränderungen sowie die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen und bei der Umsetzung und Nachverfolgung von Maßnahmen gehören.

Entscheidend ist nicht, Stunden lediglich abzuarbeiten, sondern die erforderliche Betreuung sinnvoll für den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens einzusetzen.

Was kann ich tun, wenn ich meine bestehende Arbeitsschutzbetreuung prüfen möchte?

Wenn Sie bereits betreut werden und wissen möchten, wie Ihr Arbeitsschutz aktuell aufgestellt ist, nutzen Sie den kostenlosen Arbeitsschutz-Check. Informationen zur laufenden Betreuung finden Sie außerdem unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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